Genau deshalb wird sie bei der Fahrschule Krieger ganz groß geschrieben.
Ein eigenes Auto zu besitzen ist schön. Es selbst fahren zu dürfen, ist natürlich noch viel schöner. Das gute Gefühl von Freiheit und Mobilität, das mit dem Besitz eines PKW-Führerscheins einhergeht, trägt ganz wesentlich zur eigenen Entwicklung bei, sowohl privat wie beruflich.
Was in diesem Zusammenhang früher einmal „Führerschein Klasse 3“ hieß, hat sich mit den neuen Regelungen in die „Führerschein Klasse B“ gewandelt.
Mit einem gültigen B-Führerschein in der Tasche darf man Kraftwagen bis zu 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht fahren. Bestimmte Sorten von Anhängern sind in diesem Führerschein ebenfalls mit inbegriffen.
Und wenn man sich später als Autofahrer keine Gedanken mehr darum machen mag, ob nun dieser oder jener Anhänger noch mit auf die Straße geht oder nicht, dann ist der gleichzeitige Erwerb des Führerscheins der Klasse BE für Autoanhänger zu empfehlen.
Die Führerschein-Klasse BE ist nämlich eine fast nebenbei mit zu nehmende Fahrerlaubnis, die nichts weiter als ein wenig wohlwollend beaufsichtigte Fahrpraxis benötigt.
Doch egal, ob man nun einen PKW-Führerschein mit oder ohne „Anhängsel“ machen will – die Vorfreude auf die ersten Fahrten mit „Lappen“ und ohne Fahrlehrer dürfte die Zeit der Fahrschulausbildung wie im Flug vergehen lassen. Denn nach der bestandenen Prüfung heißt es: Nicht länger warten und durchstarten!
Antrag auf Fahrerlaubnis (von der Fahrschule)
Personalausweis oder Pass
Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
Biometrisches Passbild
Teilnahmebescheinigung für Sofortmaßnahmen am Unfallort oder Erste Hilfe
Bearbeitungsgebühr von ca. 45 €